Pflegeberatung leicht gemacht

Pflegeberatung leicht gemacht

Beratungseinsätze nach §37.3 SGB XI: Unterstützung für Pflegegeldempfänger

Was sind Beratungseinsätze und warum sind sie wichtig?

Pflegegeldempfänger, die ihre Pflege zu Hause durch Angehörige oder Bekannte organisieren, stehen oft vor Herausforderungen. Beratungseinsätze nach §37.3 SGB XI sind verpflichtend und sollen sicherstellen, dass die Pflegequalität gewährleistet ist. Gleichzeitig bieten sie Angehörigen wertvolle Unterstützung und Entlastung.

Was genau sind Beratungseinsätze nach §37.3 SGB XI?

Beratungseinsätze dienen nicht nur der Kontrolle, sondern vor allem der Unterstützung und Anleitung der Pflegepersonen. Diese Leistungen sind für Pflegegeldempfänger mit Pflegegrad 2 oder höher verpflichtend. Die Häufigkeit der Einsätze richtet sich nach dem Pflegegrad:

  • Pflegegrad 2 und 3: Mindestens alle sechs Monate.
  • Pflegegrad 4 und 5: Alle drei Monate.

Unsere Experten prüfen dabei nicht nur die Qualität der Pflege, sondern geben auch praktische Tipps und Hilfestellungen.

Welche Themen werden während eines Beratungseinsatzes behandelt?

  1. Überprüfung der Pflegequalität: Sicherstellen, dass die Pflegebedürfnisse umfassend erfüllt werden.
  2. Individuelle Anleitung: Tipps zur Optimierung der Pflege, z. B. bei der Mobilisierung oder Hygiene.
  3. Beratung zu Hilfsmitteln: Empfehlungen zu Pflegehilfsmitteln wie Rollatoren, Duschhockern oder speziellen Betten.
  4. Unterstützung bei bürokratischen Anliegen: Hilfe beim Ausfüllen von Anträgen oder im Umgang mit der Pflegekasse.
  5. Entlastungsmöglichkeiten: Vorschläge für Zusatzangebote wie Kurzzeit- oder Verhinderungspflege.

Beispiele aus dem Alltag:

  • Frau Huber, 73: Ihre Tochter kümmert sich liebevoll um die Pflege. Durch die regelmäßigen Beratungseinsätze erhält sie Tipps, wie sie Rückenschmerzen beim Heben vermeiden kann.
  • Herr Schulz, 80: Seine Ehefrau pflegt ihn zu Hause. Unsere Pflegeexperten haben ihnen ein passendes Pflegebett empfohlen, das den Alltag deutlich erleichtert.

Ängste und Sorgen – und wie das AVZ hilft:

„Werde ich kontrolliert?“
Viele Pflegepersonen fühlen sich durch die Beratungseinsätze beobachtet. Wir setzen auf eine wertschätzende und unterstützende Kommunikation, die auf Augenhöhe stattfindet.

„Ich weiß nicht, ob ich alles richtig mache.“
Pflegende Angehörige haben oft Angst, etwas falsch zu machen. Unsere geschulten Mitarbeiter erklären geduldig, wie bestimmte Tätigkeiten verbessert werden können, und geben das notwendige Vertrauen.

„Ich fühle mich überfordert.“
Durch die Beratungseinsätze entdecken viele Angehörige Entlastungsmöglichkeiten, die ihnen den Pflegealltag erleichtern.

Tipps für Pflegegeldempfänger und Angehörige:

  • Nutzen Sie die Beratung: Fragen Sie gezielt nach Themen, die Sie beschäftigen, wie Mobilisierung oder Ernährung.
  • Bereiten Sie sich vor: Notieren Sie vorab Fragen oder Probleme, die Sie während des Termins besprechen möchten.
  • Bleiben Sie informiert: Unser Team unterstützt Sie dabei, Änderungen im Pflegegesetz zu verstehen und umzusetzen.

Das AVZ in Castrop-Rauxel bietet einfühlsame und professionelle Beratungseinsätze nach §37.3 SGB XI. Unser Ziel ist es, Pflegepersonen zu stärken und Pflegebedürftigen eine bestmögliche Versorgung zu bieten. Kontaktieren Sie uns, um einen Beratungstermin zu vereinbaren – wir sind jederzeit für Sie da!